vom 12.09.2012 in Allgemein
Mit einer sogenannten ePetition sammelt die Piratenpartei Deutschland ab sofort Unterschriften mit dem Ziel, dass die Bundesregierung das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage endgültig absagt und sich statt dessen auf die Reform des Urheberrechts konzentriert. Begleitend zu dem Zeichnungsaufruf warnen die PIRATEN nochmals, dass das neue Gesetz unter anderem die Meinungsvielfalt stark einschränken und die Recherchearbeit für Journalisten erschweren könnte. Die ePetition benötigt 50.000 Unterschriften, um im Bundestag behandelt zu werden und kann hier gezeichnet werden: http://ow.ly/dEb1a.
Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland fordert die Bundesregierung erneut auf, das geplante Leistungsschutzrecht zu stoppen: „Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage stellt den ersten Schritt auf dem Weg zu einem eingezäunten Internet dar, das mittels digitaler Mautstationen die lückenlose Monetarisierung kleinster Informationseinheiten für große Medienkonzerne sichern soll. Das Leistungsschutzrecht ist das Ende der freien Infrastruktur des Internets und der Teilhabe aller an Informationen, Wissen und Nachrichten.“
Begleitet wird die Unterschriftensammlung für die ePetition von einer Informationskampagne per e-Mail und in sozialen Netzwerken. Außerdem sind für Oktober ein Roundtable in Berlin mit relevanten Vertretern der Debatte, sowie Demonstrationen geplant.
Die Piratenpartei Deutschland fordert weiterhin jeden Interessenten auf, sich mit einem persönlichen Anschreiben an seinen Bundestagsabgeordneten zu wenden (Link: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/listeBundesland/index.html) mit der Bitte, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zugunsten einer Reform des Urheberrechts für mehr Rechtssicherheit für Urheber und Nutzer abzulehnen.
Die wichtigsten Argumente gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage lauten aus Sicht der PIRATEN:
– die Rechtsunsicherheit durch das Leistungssschutzrecht wird wahrscheinlich dazu führen, dass sämtliche Presseerzeugnisse aus Suchmaschinen ausgelistet werden; dies bedeutet eine Einschränkung der leicht zugänglichen Meinungsvielfalt, behindert dadurch Bildung und journalistische Recherche
– Der Urheber der Presseerzeugnisse ist durch das Urheberrechtsgesetzes bereits ausreichend geschützt – das geplante Gesetz verschafft Urhebern keinen zusätzlichen Schutz, außerdem ist unklar, wie und ob sie überhaupt an den zusätzlichen Einnahmen durch eventuelle Lizenzverkäufe durch die Verlage beteiligt werden
– das Leistungssschutzrecht stärkt die wirtschaftliche Kraft großer Verlagshäuser zu Ungunsten kleinerer Verlage und fördert somit eine Oligopolisierung des Medienmarkts
– der Begriff „Suchmaschine“ ist im Gesetzesentwurf nicht weiter definiert, so dass das geplante Leistungsschutzrecht unter Umständen auch auf andere Webseiten angewandt werden kann, die Inhalte indexieren und auf Suchanfragen Ergebnisse in einer geordneten Form wiedergeben
– Presseverlage haben bereits technische Möglichkeiten zur Verfügung, die Veröffentlichung ihrer Erzeugnisse oder von Teilen davon in Suchmaschinen aktiv zu unterbinden
– Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage kann in seiner derzeitigen Form als verfassungswidrig nach Artikel 3, 5 oder 19 gelten
– Bereits im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhR) wird im §49 Art.1 die häufig angeführte Vergütungsregelung für Ausschnitte, die über das Zitatrecht hinausgehen, ausreichend geregelt.
Das geplante Leistungsschutzrecht bringt keinen sachlichen Nutzen, da keine wirtschaftliche, technische oder rechtliche Lücke existiert, die geschlossen werden muss. Es bedient ausschließlich die Interessen von Lobbyisten der Verlagsindustrie. Die zusätzliche Rechtsunsicherheit begünstigt außerdem zunehmende Abmahnungen auch gegen andere Webseiten mit Suchfunktion.
Weitere Hintergründe und Argumente für und gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage finden Sie auf: http://leistungsschutzrecht.info/argumente.
Dem Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht folgend sollen Verlage für ein Jahr das ausschließliche Recht erhalten, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen. Suchmaschinen und Aggregatoren sollen zur Kasse gebeten werden, wenn sie auch nur kleinste Teile von Presseerzeugnissen nutzen wollen. Nach Auffassung der PIRATEN greift die Regierung damit in nicht akzeptabler Weise in die Meinungsvielfalt eines freien Internets ein und beeinträchtigt die Entstehung einer vernetzten Wissens- und Informationsgesellschaft.
Quellen:
[1] Verabschiedeter Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrechts für Presseverlage: http://www.irights.info/index.php?q=node/2266
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