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PIRATEN fordern Absage an das Leistungsschutzrecht

vom 29.08.2012 in Allgemein

Die Piratenpartei fordert den Bundestag auf, das heute im Kabinett beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage abzulehnen. Die PIRATEN warnen, dass das neue Recht unter anderem die Meinungsvielfalt stark einschränken und die Recherchearbeit für Journalisten erschweren wird. Wirtschaftsverbände sprechen sich seit Wochen gegen das Leistungsschutzrecht aus, weil es unabsehbare Folgen für die ökonomische Entwicklung von Verlagen mit sich bringt.

Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland, kritisiert Bundesregierung und Verlage scharf:

Mit dem Leistungsschutzrecht unterstützt der Gesetzgeber große Verlage dabei, zusätzliche Einnahmen zu generieren, während kleine Verleger benachteiligt werden. Weder profitieren davon die Urheber, noch die Netzwelt. Wir erwarten von Verlegern, dass sie aus eigener Kraft ihre Geschäftsmodelle entwickeln. Außerdem sollte der Gesetzgeber sich mit voller Kraft der dringend nötigen Reform des Urheberrechts widmen, um Urhebern und Nutzern endlich Rechtssicherheit zu geben.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass vor allem Betreiber von Suchmaschinen und automatisierten Nachrichtensammlungen zur Kasse gebeten werden sollen, wenn sie auch nur kleinste Teile von Presseerzeugnissen nutzen wollen.

Dem Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht folgend sollen Verlage für ein Jahr das ausschließliche Recht erhalten, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen. Nach Auffassung der PIRATEN greift die Regierung damit in nicht akzeptabler Weise in die Meinungsvielfalt eines freien Internets ein und beeinträchtigt die Entstehung einer vernetzten Wissens- und Informationsgesellschaft.

Kramm erläutert:

Verlage stellen ihre Inhalte freiwillig und kostenlos ins Netz. Sie haben bereits die Möglichkeit, Suchmaschinen an der Nutzung ihrer Inhalte zu hindern und Verstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Außerdem melden die Verlage jedes Jahr Rekordergebnisse. Es ist uns unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folgt, hier müsse eine Lücke geschlossen werden. Es gibt keine technische, rechtliche oder wirtschaftliche Notwendigkeit für diese Innovationsbremse.


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