vom 28.05.2012 in Allgemein
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) [1] hat eine neue Gebührenordnung angekündigt [2]. Die Abgaben für Speichermedien sollen um bis zu 1850 Prozent erhöht werden. Eine offizielle Begründung dafür hat die ZPÜ nicht abgegeben. Die Piratenpartei Deutschland verurteilt diese willkürliche Preiserhöhung. Statt undurchsichtiger Preisfestlegungen fordern die PIRATEN eine einfache Vergütung nach Höhe des Verkaufspreises sowie eine Stärkung der Privatkopie [3].
Der Zweck von Urheberrechtspauschalabgaben ist, einen Ausgleich für die Erlaubnis der Privatkopie nach §53 [4] und §54 [5] UrhG zu schaffen. Allerdings wurde dieses Recht inzwischen durch Kopierschutzmaßnahmen und ein Verbot ihrer Umgehung (§95a UrhG) faktisch ausgehebelt, wodurch die Abgaben ihre Legitimation verloren haben. Bernd Schlömer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland: »Auf der einen Seite werden den Nutzern die Rechte entzogen und auf der anderen Seite die Abgaben drastisch erhöht. Das können wir nicht akzeptieren.« Stattdessen fordert die Piratenpartei eine Abschaffung von §95a des Urheberrechtsgesetz [6].
Zudem wird das Verfahren zur Berechnung der Abgaben kritisiert. »Die derzeitige Bemessung nach Leistungsfähigkeit, Speicherkapazität und weiteren Eigenschaften ist unnötig kompliziert und muss ständig angepasst werden. Wenn jetzt die Preise willkürlich um das 18-Fache angehoben werden, zeigt dies, wie absurd die momentanen Regelungen sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf«, so Bruno Kramm, Beauftrager für Urheberrechtsfragen der PIRATEN.
Quellen:
[1] ZPÜ https://www.gema.de/zpue
[2] http://bit.ly/Bekanntmachung-des-Tarifs-auf-bundesanzeiger-de-16-05-12
[3] Urheberrechtspapier der Piratenpartei http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf
[4] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
[5] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.html
[6] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html
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