vom 21.04.2012 in Allgemein
Das Videoportal Youtube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, an denen die Verwertungsgesellschaft GEMA von ihr vertretene Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Das Urteil soll die Vergütungsansprüche von urheberrechtlich geschützten Werken auf dem Videoportal klären; in Folge müssen auf der Plattform sieben Titel gesperrt werden.
Über das Verfahren und die Höhe von Vergütungsansprüchen und Angeboten zwischen Youtube und GEMA ist wenig bekannt. Beide Seiten schweigen sich hierzu aus. Eine faire und rechtsbegründete Aufteilung von Werbebeteiligungen verhindert die GEMA durch unangemessene Forderungen, die sie mit ihren intransparenten, dringend reformbedürftigen Wahrnehmungsverträgen und Abrechnungsschlüsseln begründet.
Leidtragend sind hierbei wieder Urheber und Nutzer: die einen, weil sie durch Youtube noch immer nicht angemessen honoriert werden, die anderen, weil sie in Deutschland Videos nicht sehen können, die dem Rest der Welt zugänglich sind.
Das Problem am aktuellen Streit ist die Definition von Youtube als Störer. Der Dienst ist somit dazu verpflichtet, über die normalen Pflichten eines Infrastrukturanbieters hinaus Inhalte zu filtern. Die Auffassung der Verwertungsgesellschaft, dass Youtube sogar als Täter haften solle, vertrat das Gericht glücklicherweise nicht.
»Die zusätzliche Störerhaftung, die das Gericht für Youtube ausspricht, ist ein weitreichender Einschnitt in die bisherige Praxis. Wir sprechen uns gegen jede Form der Störer- und Mitstörerhaftung aus, denn der Infrastrukturbetreiber kann die urheberrechtliche Klärung nicht für die von Nutzern und Urhebern bereitgestellten Informationen übernehmen«, so Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland. »Darüber hinaus bietet Youtube bereits die direkte Beteiligung an Werbeeinnahmen vorgeschalteter Clips. Ein Angebot, das die GEMA aus eigenen Partikularinteressen ablehnt, obwohl es als alternatives Geschäftsmodell zur Befriedung des Konfliktes führen könnte.«
Der Vorsitzende der Piratenpartei Sebastian Nerz kommentiert die vom Gericht angeordneten Filter: »Das Urteil ist so netzfeindlich, wie es so nur vom Landgericht Hamburg kommen konnte. Wortfilter haben schon in der Vergangenheit, zum Beispiel bei Napster, nur dazu geführt, dass die Nutzer zu anderen Diensten abwandern. Da werden sicher wieder auch welche dabei sein, die im Gegensatz zu Youtube wenig Zahlungsbereitschaft haben. Die GEMA leistet ihrer Sache so einen Bärendienst.«
bk
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