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PM Koalition muss endlich ein Zeichen gegen den unverhältnismässigen Abmahnwahn setzen

vom 21.04.2012 in Allgemein

Eine Schattenwirtschaft von Anwaltskanzleien mahnt im Jahr eine halbe Million Internetnutzer in unverhältnismässiger Höhe ab. Eine geplante Deckelung der Abmahngebühren durch einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wird von der Union blockiert und kategorisch abgelehnt. Weitreichende und restriktive Forderungen der Lobbyverbände der Unterhaltungsbranche wie Netzsperren und das „Two Strikes“ Warnmodell werden unkritisch befürwortet und scheitern bisher nur am Widerstand der Provider. Damit setzt diese Regierung ein klares Signal gegen die digitale Privatsphäre, den Verbraucherschutz und für eine restriktive Überwachung des Datenverkehrs. Sie unterstützt dabei wie auch schon in der Vorratsdatenspeicherung die grundlose Verfolgung und Verdächtigung der gesamten Netzwelt.
„Die Bundesregierung doktert hier an den Symptomen herum. Wenn die endlich Rechtssicherheit schaffen würden – und das bedeutet schlicht und ergreifend aufzuhören Millionen von Menschen zu kriminalisieren – dann müssten wir auch nicht mehr über Deckelungen für Abmahnbeträgen reden.“ so Urheberrechtsexperte Andi Popp.
Der Beauftragte für das Urheberrecht, Bruno Kramm fügt hinzu „Mit dem Verbreiten von Angstkultur und krampfhafter restriktiven Wahrnehmung von Auswertungsrechten wird weiterhin die dringende Reform des Urheberrechtes verhindert und das Klima zwischen Urhebern und Nutzern vergiftet. Darüber hinaus ist die Zuordnung dynamischer IP Adressen, wie in der Abmahnpraxis üblich, laut Bundesverfassungsgericht vom 24. Januar 2012 ein schwerwiegender Eingriff in Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes.“


bk


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